Christenlehre: Die Erbsünde neu bedacht – Mangel und Berufung zur Heiligkeit

Grab des heiligen Augustinus in Pavia bei Mailand

Der Philosoph Robert Spaemann fragt, wie es sein kann, daß ein natürliches Wesen nicht von Natur aus mit dem ausgestattet ist, was es braucht, um den Sinn seines Lebens zu verwirklichen. Die Antwort lautet: „Schuld ist die Erbsünde. Der Mensch ist nicht in der Verfassung, in der er sein sollte.“ Doch genau diese Lehre von der Erbsünde werde heute von manchen katholischen Theologen verworfen, bedauert Spaemann: „Sie soll ein von Augustinus inspirierter Irrweg und für uns nicht mehr nachvollziehbar sein.“ Dabei werde oft verschwiegen, daß es sich um ein Dogma des Konzils von Trient handelt und somit um einem Bestandteil katholischen Glaubensgut.

Doch es gibt viele Missverständnisse bezüglicher der sogenannten Erbsündenlehre. Zunächst: Sie wird „durch Zeugung, nicht durch Nachahmung“ weitergegeben. Und sie ist nicht eine positive Qualität, die jeder Mensch von seinen Vorfahren erbt, sondern das Fehlen einer Qualität, die er hätte erben sollen. Spaemann:

„Wenn wir voraussetzen, daß Gott gut und allmächtig ist, und wenn wir die Bosheit mancher Menschen und die Schwäche und Versuchbarkeit der meisten Menschen betrachten, dann ist die Lehre von der Erbsünde die einzig einleuchtende Erklärung.“ (Über einige Schwierigkeiten mit der Erbsündenlehre)

Einwände des individualistischen Menschen

Trotzdem, bereite die Lehre von der Erbsünde – so Spaemann – vielen Menschen offenbar Schwierigkeiten. Der moderne Mensch sei geneigt, die durchschnittliche Befindlichkeit des Menschen als Resultat einer Evolution zu betrachten – ohne Zusammenhang mit irgendeiner Schuld. Es falle ihm ferner schwer, die Heiligkeit und Unheiligkeit des Menschen von biologischer Vererbung abhängig zu machen. Man würde eher einen Ansteckungszusammenhang akzeptieren. Letztendlich leuchte es dem modernen Individualisten schwer ein, daß jemand in einen nicht selbst verursachten Schuldzusammenhang vor Gott verstrickt ist.

Zur Deutung der Paradieserzählung stützt sich Spaemann auf den Heiligen Thomas von Aquin († 1274). Dieser fragt, warum Gott dem Menschen verboten hat, vom Paradiesbaum zu essen. Seine Antwort: Der Mensch sollte in einer einzigen Sache etwas tun – aus dem einzigen Grund, weil Gott es geboten hat. Doch der paradiesische Mensch kennt kein Sittengesetz. Er will und tut das Richtige, weil es das Natürliche ist und so ihm selbst natürlich ist. Doch es kam zum Ungehorsam und dem Verlust der Verbindung mit Gott – es kam zum Sündenfall. Der moderne Mensch meint mit Jean-Jacques Rousseau († 1778) a priori schon gut zu sein und daß nur die Umstände ihn schlecht machen.

Erbsünde als Mangel und die Widerherstellung des Menschen

Spaemann wendet sich ferner der Frage zu, wie die Vererbung dieser Schuld zu sehen ist: „Kann ein spiritueller Makel durch Zeugung weitergegeben werden?“ Die Antwort liefert der Philosoph mit dem Wesen der Erbsünde: Der Makel „besteht im Ausbleiben von etwas, das durch das Hineingezeugt- und Geborenwerden in das Menschengeschlecht weitergegeben werden sollte“. Die ursprüngliche Heiligkeit könne – nachdem sie verloren wurde – nicht mehr weitergegeben werden. Nichtdestotrotz ist der Mensch zur Heiligkeit berufen, die er durch die Einhaltung der Gebote und der Gnade Gottes stückweise wieder erlangen kann.

Die Erbsünde wird durch die Taufe aufgehoben: „Freilich nicht die Folgen der Erbsünde, die oft mit der Erbsünde verwechselt werden.“ Jesus hat Kranken oft gesagt: „Deine Sünden sind Dir vergeben“ – und erst dann „Nimm dein Bett und geh nach Hause“. Es bestehe also offenbar ein Zusammenhang zwischen Erbsünde und Krankheit, so der Philosoph: „Aber nicht so, daß die Tilgung der Sünde die körperliche Heilung zur automatischen Folge hat.“ Es bedarf stets der Umkehr zu Gott. Diese Möglichkeite hatten Adam und Eva nach dem Sündenfall – sie nützen sich nicht, sie übernahmen keine Verantwortung als Gott zu erst Adam zur Rede stellte und fragte: „Wo bist du?“

Die Konkupiszenz – Begierlichkeit bzw. die Neigung zur Sünde – als bleibende Folge der Erbsünde vergleicht Spaemann mit dem Zustand eines Alkoholikers. Der Geheilte bleibe anfällig für die Versuchung und müsse, um nicht rückfällig zu werden, völlige Abstinenz üben – wozu der Gesunde
keinen Grund habe.

„Die Menschen, deren Natur durch die Erbsünde geschwächt ist, müssen sich unter Umständen Gewalt antun, um Sünden zu meiden, was für den paradiesischen Menschen und für die Gottesmutter nicht notwendig war.“