Ausgehend vom klassischen Naturrecht und der Katholischen Soziallehre sprach Moritz Scholtysik (Berlin) in seinem Grundsatzreferat auf der Konferenz „Mann & Frau ➜ Ehe & Familie” über das Verhältnis von Familie und Staat. Demnach geht der Staat aus der Keimzelle der Gesellschaft, der Familie, hervor. Der Staat, als übergeordnete Instanz ist dem Schutz der Familie und dem Erhalt des Gemeinwohls durch bestimmte Aufgaben (Schutz der Außengrenzen, Bekämpfung von Kriminalität, etc.) verpflichtet. Die Aufgabe der Familie (sowie des Staates) wiederum ist es, ihre Kinder im Sinne des Gemeinwohls zur Tugend, zum wahren Glauben und zur Liebe zu erziehen. In diesem Sinne kann das 4. Gebot: „Du sollst Vater und Mutter ehren”, auf die Pflicht zur Vaterlandsliebe (Staat als organische Großfamilie) erweitert werden. Das vollständige Video finden Sie hier.