Prof. Thomas Stark: Der katholische Konfessionsstaat

Altstadt von Valetta, der Hauptstadt Maltas, mit St. Johannes-Kathedrale

Dreikönigsnachricht: Der konfessionell gebundene Staat war weltweit und für das Abendland ein Millennium lang das vorherrschende und prägende Staatsmodell, bevor der sich als säkular verstehende Staat sich weitestgehend durchsetzte. Welche Gründe könnten heute noch für eine solchen konfessionellen, katholischen (bzw. christlichen) Staat sprechen? Zunächst ist die Wahrheitsfrage auch des Christentums zu stellen. Diese Wahrheitsfrage bezieht sich auf den Menschen bzw. die Person. Eine Person ist Träger von Pflichten und Rechten; letztere sollen die Verwirklichung von Pflichten ermöglichen. Rechte entsprechen Pflichten. Diese können zum Teil nur in kooperativen Verbänden realisiert werden, die allesamt durch ihre je eigenen Zwecke und ihr Ausrichtung auf das Gemeinwohl bestimmt werden.

Der Gesamtzweck des Staates ist das Gemeinwohl und dieses hat seine Wurzel in der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit bedeutet, jedem das Seine zu gewähren, d.h. was seiner Wesensentfaltung entspricht und seiner Vervollkommnung zuträglich ist. Diese letzte Einsicht in das Wesen ermöglicht die Offenbarung, deren Verkündigung Aufgabe der Kirche ist. Ein christlicher Staat zwingt niemanden zum Glauben, er sollte jedoch Unsittlichkeit (wie Pornographie oder Abtreibung) verbieten und die christliche Religion privilegieren. Gegenüber Andersgläubigen übt er religiöse Toleranz. Ein öffentliches Gemeinwesen übt immer Einfluss auf seine Mitglieder aus – doch zu welchem Zweck? Einen, der sich an die Wahrheit
Christi gebunden fühlt oder eben nicht. Was befördert er oder drängt er zurück?

Ein vermeintlich weltanschaulich neutraler, „westlicher“ Staat (in unseren Breiten), der angeblich keinen Einfluss nehmen will, ist in Wirklichkeit nie neutral; er trifft immer Wertentscheidungen. Tatsächlich weist er die christliche Wahrheit zurück, die bisher immer in unserem Kulturkreis Geltung hatte. Aus christlicher Sicht ist er ein Apostat, impliziert eine Zurückweisung und einen Frontalangriff auf das Christentum selbst. Die Forderung nach einer Trennung von Kirche und Staat wurde von den Feinden der Kirche erhoben und hat historisch erheblich zum Schaden des Gemeinwohls beigetragen. Der Staat wäre auch heute gut beraten, sich von der Wahrheit des Evangeliums leiten zu lassen, etwa auch in Bezug auf die Lehre der Erbsünde und zur Bewahrung von Leben und Kultur.

Doch ist der konfessionelle Staat eine realpolitische Option? Im Westen generell nicht, doch in vielen Ländern wie Russland, Montenegro oder auch Ungarn gibt es eindeutig Tendenzen in Richtung Integralismus. Doch ein „christlicher Staat“ vor Kaiser Konstantin war auch eine unrealistische Option und überhaupt immer ein nie vollkommen realisiertes Ideal. Doch es gilt: Auch der Kaiser muss geben, was Gottes ist. Wie kann er das tun, wenn er sich von der Weisung der Kirche entfernt und sein Reich von der sakramentalen Gnade trennt? Wie sollte das „soziale Königtum Christi“ – eine Lehre, die 1925 von der Katholischen Kirche eingeschärft wurde! – nicht im Recht sein? Der Christ hat die Pflicht, sein Handeln den Imperativen seines Glauben unterzuordnen, jedoch so auch der Staat.

„Es ist eine Forderung seiner göttlichen Würde, dass die ganze menschliche Gesellschaft sich nach den göttlichen Gesetzen und den christlichen Grundsätzen richte, sowohl in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung, wie auch in der Heranbildung der Jugend zu gesunder Lehre und zu sittlicher Unbescholtenheit. Wunderbar ist es sodann, welch sittliche Kraft und hohe Tugend die Gläubigen aus der Erwägung dieser Wahrheiten gewinnen können, um ihre Seelen gemäß dem wahren, christlichen Lebensideal heranzubilden.“ (Papst Pius XI.: Enzyklika Quas primas über die Einsetzung des Christkönigfestes)

Hier finden Sie den Vortrag im vollständiger Länge.