Ernst-Wolfgang Böckenförde ist einer der profiliertesten Staatsrechtler seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Und er ist einer der wenigen Juristen, die einen Satz geprägt haben, der berühmt geworden ist:
„Der freiheitliche, säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Man nennt diesen Satz „Böckenförde-Diktum“ oder auch „Böckenförde-Paradoxon“. Es handelt sich dabei um „das E=mc² der Staatslehre“ (Heribert Prantl). Diese Voraussetzungen bestimmte Böckenförde auch selbst, nämlich als „die moralische Substanz der Bürger“ und die „Homogenität der Gesellschaft“. Ersteres dürfte relativ verständlich sein, doch wie verhält es sich mit der Homogenität der Gesellschaft angesichts einer (vermeintlichen) Demokratie und eines (angeblichen) Pluralismus?
Böckenförde vertrat eine rechte Sozialdemokratie. Sein Anspruch war es, Anwalt des „kleinen Mannes“ zu sein. Gerade aus diesem Anspruch heraus setzte er sich für den Schutz der kulturellen Tradition ein. Er wusste: Der Arbeiter denkt im Grunde wertkonservativ und patriotisch. Mit seinem Lehrer Carl Schmitt teilte er die Grundüberzeugung, dass mit einem schrankenlosen Pluralismus buchstäblich kein Staat zu machen ist. Besonders die Demokratie ist auf ein hohes Maß an kultureller Homogenität angewiesen. Die aktuelle Politik interessiert sich jedoch nicht mehr für die Werte des „kleinen Mannes“. Stattdessen wird nach dem Motto divide et impera Randgruppenpolitik betrieben. Einheit und Gemeinsinn sind nicht mehr erwünscht. Böckenfördes Staatsphilosophie setzt dazu einen Kontrapunkt.
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Hören Sie Böckenförde zum Thema „Die Nation – Identität in Differenz“.