Stephan Ehmke: Die preußischen Altkonservativen und ihre Wirkung

Leopold von Gerlach (1790 – 1861)

Der Begriff „altkonservativ“ beschreibt zunächst eine Haltung, die mit einem historischen Phänomen verbunden ist: dem Kreis von preußischen Staatsrechtlern, Theologen, Historikern, Offizieren und Politikern aus dem Kreis um Ernst Ludwig und Leopold von Gerlach1, die in den 30-er bis 50-er Jahren des 19. Jahrhunderts die Politik des Königreiches unter Friedrich Wilhelm IV. prägten. Diese „Altkonservativen“ unterscheiden wir von jenen Konservativen, die sich seit dem Beginn der „Neuen Ära“ in Preußen ab 1858 dem Liberalismus, insbesondere dem Nationalliberalismus, öffneten und später unter Otto von Bismarck als „Deutschkonservative“ oder „Freikonservative“ bezeichnet wurden.

Ihnen gegenüber blieben die Altkonservativen, allen voran Ernst Ludwig von Gerlach, ihren ursprünglichen Ideen und Prinzipien treu.2 Die Altkonservativen fanden ihre Nachfolger im Deutschen Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem „3. Reich“ und der frühen Bundesrepublik Deutschland. Fast stets standen sie den herrschenden gesellschaftlichen Zuständen kritisch bis ablehnend gegenüber. Das hatte seine Gründe. Viele von ihnen, wie der hinterpommersche Gutsbesitzer und Politiker Ewald von Kleist-Schmenzin3, waren am Widerstand gegen den Nationalsozialismus beteiligt und wurden hingerichtet. Dieser Beitrag soll die Grundzüge altkonservativen Denkens im Preußen Friedrich Wilhelms IV. umreißen.

Dreh- und Angelpunkt des Altkonservatismus: das Christentum

Dreh- und Angelpunkt des Altkonservatismus ist das Christentum. Ausgehend von der Tradition der deutschen Erweckungsbewegung und des preußischen Pietismus, besonders in seiner pommerschen Ausprägung, entwickelten die Altkonservativen später einen objektiven Kirchenbegriff, den Ernst Ludwig von Gerlach als „Evangelische Katholizität“4 bezeichnete. Die führenden Persönlichkeiten der Altkonservativen hatten als Offiziere im Befreiungskrieg von 1813 bis 1815 gekämpft. Sie sahen diesen Kampf weniger als eine nationale Angelegenheit, sondern als einen Prinzipienstreit der alten, legitimen christlichen Ordnung gegen das Prinzip der gottverneinenden Französischen Revolution an, welches sie in dem Usurpator Napoleon I. verkörpert sahen. Ihre romantischen politischen Vorstellungen wurzelten in den Ideen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, dem mittelalterlichen korporativen Ständestaat, den sie als historisch gewachsene Ordnung ansahen, in dem das Christentum bestimmend und jeder Mensch seinen vorgezeichneten, festen Platz hatte.

Entsprechend dieses Ordnungsdenkens hatte eine Trennung von Religion und Gesellschaft, von Kirche und Staat, in der Ideenwelt der Altkonservativen keinen Platz. Das Christentum und die Gebote Gottes hatten alle Lebensbereiche zu bestimmen, auch die Politik. Persönlicher Glaube und Frömmigkeit standen dabei im Vordergrund. Auch wenn sich Altkonservative wie Ernst Ludwig von Gerlach später aus der religiösen Zurückgezogenheit lösten, als sie in die Politik gingen, trugen sie doch den pietistischen Geist in ihre kirchliche und gesellschaftliche Betätigung hinein. Stets aber sahen sie des Wesen des Christentums in der Offenbarung Jesu Christi, welche in der Heiligen Schrift bezeugt wird.

Kirche und Staat als Teil der Schöpfungsordnung

Die Altkonservativen lehnten die aus der Aufklärung hervorgegangene Säkularisierung ab, doch sie sahen auch, dass Kirche und Staat in einer sündhaften Welt unterschiedliche Aufgaben hatten. Sie waren gleichwohl beide dem kommenden Reich Gottes zugewandt und damit demselben Ziel verpflichtet. Daher konnte es nur so sein, dass die Zehn Gebote sowohl in der Kirche als auch im Staat zu gelten hatten. Staat und Kirche gehörten also in gleichem Maße Gottes Schöpfungsordnung an und waren daher in gewisser Weise „heilig“. Gott und das Christentum aus dem Staat zu verweisen, war also frevelhaft. Mehr noch: „Der Ewige Gott ist in staatsrechtlichem Sinne König von Preußen“, schrieb Ernst Ludwig von Gerlach.5 Für Ernst Ludwig von Gerlach war es undenkbar, dass ein Politiker anderen Gesetzen folgen konnte, als denen Gottes. Das christliche Gewissen war in allen Situationen sein Leitbild. Ausnahmen ließ er nicht zu, auch und erst recht nicht im politischen Handeln.

Aus diesen Ausführungen wird schon deutlich, dass das Recht (im Kern die Zehn Gebote) nicht vom Menschen gemacht, sondern in der christlichen Offenbarung und in Gottes Schöpfungsordnung aufgefunden wurde. Der Mensch hatte dieses Recht in seiner Zeit zwar behutsam und organisch weiterzuentwickeln und anzupassen, doch ohne seinen Kern zu beschädigen. In diesem Bereich wurde für die Altkonservativen die historische Rechtsschule mit ihren bedeutenden Vertretern Karl Ludwig von Haller, Friedrich Carl von Savigny und Friedrich Julius Stahl maßgeblich.6

Der Ständestaat als natürlicher Organismus

Im Rückgriff auf die Idee des mittelalterlichen Ständestaates, der als natürlicher Organismus angesehen wurde, welcher sich auf der Basis des Rechts kontinuierlich weiterentwickelte, lehnten die Altkonservativen den aufklärerischen Vertragsgedanken im Staatsrecht ab. Das heißt, dass sie geschriebene Verfassungen im Prinzip verwarfen. Für Ernst Ludwig von Gerlach war in dieser Hinsicht England ein Vorbild, das ja bis in unsere Tage im Wesentlichen eine unkodifizierte, historisch überlieferte Verfassung besitzt.

Eigentlich ist es unnötig zu betonen, dass die Altkonservativen Revolutionen als Aufstand gegen das göttliche Recht ablehnten. Sie verkannten nicht, dass es im Staat Missstände gab, die auf menschliche Unzulänglichkeit und Sündhaftigkeit zurückzuführen waren und beseitigt werden mussten, doch sollte dies durch rechtzeitige Reformen und nicht durch Revolutionen erfolgen, die stets auch das gute, Bewahrungswürdige mit dem Schlechten hinwegfegten.

Die Obrigkeit war für die Altkonservativen von Gott eingesetzt, hatte von ihm seine Autorität und den Anspruch auf Gehorsam der Untertanen. Hier folgten die Altkonservativen den traditionellen Anschauungen des Protestantismus. Doch während dort auch die unrecht handelnde Obrigkeit diesen Gehorsamsanspruch grundsätzlich nicht verlor, gab es für Ernst Ludwig von Gerlach hier deutliche Grenzen. Eine Obrigkeit, die von den Untertanen verlangte, „sündhaft“ zu handeln, d.h. gegen die Gebote Gottes zu verstoßen, verlor seiner Auffassung nach ihre Legitimität und den Anspruch auf Gehorsam. Dann musste Gott mehr gehorcht werden als den Menschen. Dieser Kerngedanke christlich-rechtsstaatlichen Denkens führte später die geistigen Erben des preußischen Altkonservativismus u.a. in den Widerstand gegen Hitler.

Die preußischen Altkonservativen um Ernst Ludwig von Gerlach näherten sich in den 1840er Jahren nach schwerem inneren Ringen zwar dem konstitutionellen Gedanken an, wollten dabei doch ihre Grundprinzipien gewahrt wissen. Ausfluss hieraus waren die „oktroyierten“ Verfassungen des Königreiches Preußen aus den Jahren 1848/50.

Monarchie als ideale Staatsform

Für die Altkonservativen war die Monarchie die ideale Staatsform. Dies ergab sich schon aus ihrem Bezug auf das „Alte Reich“, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Sie übertrugen den Vatergedanken des Christentums auf das Staatswesen. Wie Gott treu für die Gläubigen in Hinblick auf das ewige Reich sorgt, so sorgt der Monarch ebenso fürsorglich für seine Untertanen im diesseitigen Leben; so auch der Familienvater für seine Kinder, der Geistliche für seine Gemeinde, der Gutsherr für seine Bauern, usw. Sie alle waren von Gott in ihr Amt eingesetzt und übten es in seinem Auftrag aus (hier zeigt ich wieder das korporative Prinzip in der Tradition des alten Reichsgedankens). In ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich hatten sie ihre eigenen, unverletzlichen Pflichten und Rechte, welche auch der König an der Spitze des Gemeinwesens nicht beschädigen durfte.

Nach altkonservativem Verständnis war der Monarch souverän, d.h., dass er im Staat zu gebieten hatte und regierte, doch war er keineswegs ein Autokrat. Sein Amt war von Gott (von „Gottes Gnaden“), aber nicht zum Genuss, sondern zur Pflichterfüllung, zur Verantwortung und zur Arbeit bestimmt. Für Gerlach galt der Bibelspruch, nach dem Könige mehr leiden müssten als andere Menschen. Seine Macht teilte der Monarch, wiederum aus christlicher Verantwortung heraus, freiwillig mit seinen Untertanen. Er war insofern im besten preußischen Sinne der „erste Diener“ des Staates und dem gegebenen Recht jederzeit verpflichtet. Aus dieser Auffassung folgt, dass altkonservatives Denken strikt rechtsstaatliches Denken ist.

Übrigens haben die Altkonservativen keineswegs die Legitimität von Republiken geleugnet. Auch hier folgten sie der historischen Rechtsschule. Im Falle der Schweiz oder der alten Reichsstädte wurde durchaus anerkannt, dass gewachsene Gemeinwesen auch republikanische Verfassungen haben konnte. Dies wurde allerdings als Ausnahme, nicht als Regel angesehen. Die Monarchie blieb die Idealform.

Aus dem vorher Gesagten folgt, dass die Altkonservativen den Absolutismus ebenso ablehnten wie jede Form totalitärer oder willkürlicher Herrschaft. Wie der Monarch an die Gebote Gottes gebunden war, so hatte er die (vor allem korporativen) Rechte seiner Untertanen anzuerkennen und zu schützen. Ernst Ludwig von Gerlach sprach gerne von den althergebrachten „christlich-germanischen Freiheiten“, wenn er auf diese Rechte zu sprechen kam. Sie waren dem Menschen von Gott gegeben, jedoch durch die Zehn Gebote und die Forderungen des Evangeliums begrenzt. Freiheit verstand Gerlach (wie das Eigentum) als Amt, das stets durch die Pflicht gegen Gott und das Gemeinwohl sowie durch Ordnung und Gesetzlichkeit gebunden war. Freiheiten nur zum eigenen Nutzen und Vorteil zu verwenden, erschien den Altkonservativen als Frevel und Sünde. Hier unterscheidet sich der Freiheitsbegriff der Altkonservativen entscheidend von dem der Liberalen.

Als ebenso überflüssig wie eine geschriebene Verfassung sahen die Altkonservativen ursprünglich das moderne Parteiwesen an. Doch die Ereignisse vor und während der Jahre 1848/49 zwangen sie zu realpolitischen Zugeständnissen. So wie sie schließlich einer geschriebenen Verfassung zustimmten, so gründeten sie ihre eigene Partei, die „Konservative Partei“ in Preußen. Auch Ernst Ludwig von Gerlach begab sich widerstrebend in den Parlamentsbetrieb. Er wurde Abgeordneter des preußischen Unterhauses (der „2. Kammer“) und später des deutschen Reichstages.7 Publizistisches Organ der Konservativen Partei wurde 1848 die „Neue Preußische Zeitung“, die wegen des Eisernen Kreuzes auf ihrer Titelseite einfach „Kreuzzeitung“ genannt wurde. Ihr Motto war: „Vorwärts! Mit Gott für König und Vaterland!“.

Prägende Wirkung in Zeiten der Reaktion

Die Zeit der „Reaktion“ nach 1849 wurde politisch in Preußen wesentlich von den Altkonservativen geprägt. Auch hier blieb die Person Ernst Ludwig von Gerlachs maßgebend (auch als Kopf der sogenannten „Kamarilla“ um Friedrich Wilhelm IV., gemeinsam mit seinem Bruder Leopold, dem Generaladjutanten des Königs). Ihr Ziel war es, altkonservative Grundprinzipien in die neue Konstitution einfließen zu lassen und zu bewahren. Dazu zählte die Sicherstellung der monarchischen Souveränität und die Abbildung des ständischen Gedankens unter gleichzeitigem Ausschluss des liberalen Gleichheitsverständnisses. Es ging ihnen aber nicht um die Restitution des mittelalterlichen Feudalismus, sondern um eine korporativ-berufsständische Vertretung der Untertanen.

Ergebnis waren die „oktroyierten“ Verfassungen für das Königreich Preußen von 1948/50, die ein Zweikammersystem und das Dreiklassenwahlrecht vorsahen. Gesetze kamen nur im Einvernehmen mit dem König und den Kammern zustande (Ober- und Unterhaus), der Monarch hatte also das Vetorecht. Ebenso blieb der König Oberbefehlshaber der Streitkräfte und behielt die Kompetenz, auswärtige Verträge und Bündnisse zu schließen sowie Kriege zu erklären. Die Kernkompetenz der 2. Kammer (später „Preußischer Landtag“) war das Budgetrecht. Diese Verfassung Preußens blieb bis 1918 in Kraft.

Nach dem Ende der Regierung Friedrich Wilhelms IV. im Jahre 1861 endete im Wesentlichen der politische Einfluss der Altkonservativen. In der „Neuen Ära“ unter König Wilhelm I. und seinem Ministerpräsidenten Otto von Bismarck spalteten sich die Deutsch- und Freikonservativen ab. Von den Altkonservativen blieb schließlich nur noch Ernst Ludwig von Gerlach übrig, der bis zu seinem Tod 1877 unverbrüchlich seinen Grundsätzen treu blieb.

Antworten auf die „Soziale Frage“

Aus ihrem christlichen Grundverständnis heraus spielte die „Soziale Frage“ für die preußischen Altkonservativen eine besondere Rolle. Gerlach sah das Privateigentum zwar als von Gott eingesetzt an, jedoch verstand er es als ein Amt, das zum Nutzen des Gemeinwohls verwendet werden sollte. Ein berühmtes Wort Gerlachs lautete: „Wenn das Eigentum nur zum persönlichen Genuss dient, dann haben die Kommunisten Recht“8. Vor diesem Hintergrund erkannten die Altkonservativen bereits früh die Probleme, die aus der „Industriellen Revolution“ seit den 1830er Jahren erwuchsen, vor allem durch die Abwanderung der bisher auf dem Lande arbeitenden Bevölkerung in die Städte und die Bildung eines „Industrieproletariats“. Die Altkonservativen wollten die christliche Ordnung der pietistisch geprägten preußischen Gutswirtschaften auch auf die neuen Großbetriebe der Industrie übertragen sehen, wo der Unternehmer nicht nur seiner Fürsorgepflicht für die Arbeiter nachkam, sondern auch dafür sorgte, dass sie am Eigentum beteiligt wurden und eigenes Eigentum erwerben konnten. Hierin sahen sie – neben der christlichen Gläubigkeit – die beste Sicherung gegen revolutionäre Bestrebungen. Herausragend wurde auf diesem Gebiet die Tätigkeit von Hermann Wagener, der sich bis zu dessen frühem Tod um eine Verständigung mit dem Begründer der Arbeiterbewegung in Preußen, dem „königstreuen Sozialisten“ Ferdinand Lassalle bemühte.9

Bedauerlicherweise verfolgten die Frei- und Deutschkonservativen nach ihrer Abspaltung von den Altkonservativen diese christlich-soziale Politik nicht weiter, sondern übergaben sich den Ideen des liberalen Kapitalismus, dem schließlich mit seinem von oben verordneten Staatssozialismus nur übrigblieb, der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft Pflaster aufzukleben. Wie fatal diese Entwicklung war, zeigte dann das Jahr 1918.

Vaterlandsliebe als Christenpflicht

Selbstverständlich war den Altkonservativen die Vaterlandsliebe Christenpflicht. Auch diese leiteten sie aus den Geboten Gottes ab. Wie oben beschrieben, war das Vaterland – wie der Begriff ja selbst sagt – eng mit dem Vaterverständnis der Bibel verbunden, daher auch die Präferenz der monarchischen Staatsform. Das Vaterland der Altkonservativen war und blieb das Königreich Preußen, auch nach 1871. Gleichwohl anerkannten sie die reale Existenz der Deutschen Nation, allerdings keinesfalls in „völkischem“ oder modern „nationalistischem“ Sinne. Beides sahen sie als sündhaft an. Auch hier griffen sie auf die alte universale Reichsidee zurück. Wie sehr sich dies von den späteren Nationalkonservativen und -liberalen unterschied, sollte die Zeit vor der Gründung des Zweiten Kaiserreiches zeigen. Die Nation, das war für die Altkonservativen die Zusammenfassung der christlichen deutschen Länder im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, ein Verband der deutschen Fürsten mit dem Kaiser als dem ersten unter ihnen, keinesfalls als ihr „Oberhaupt“.

Das föderale und korporativ-ständische Prinzip dieses Reiches ließ die Altkonservativen jeden Zentralismus und Absolutismus strikt ablehnen. Die beiden Säulen dieses Reiches aber waren Österreich und Preußen, wie sie sich seit dem 17. Jahrhundert entwickelt hatten. Ein Deutschland ohne einen von beiden war für die Altkonservativen nicht vorstellbar. Daher ihre vehemente Ablehnung der „Kleindeutschen Lösung“ von 1871. Schon der Bruderkrieg von 1866 war für Ernst Ludwig von Gerlach ein Gräuel und eine Sünde gegen Gott. Dieser Krieg und der anschließende Ausschluss Österreichs aus dem Reich bildeten auch die Anlässe zu dem Bruch zwischen Gerlach und Bismarck. In der „Deutschen Frage“ hätten die preußischen Altkonservativen lieber den Deutschen Bund von 1815 reformiert und weiterentwickelt, an dessen Legitimität sie stets festhielten, als einer auf der historischen „Heiligen Allianz“ gegründeten christlichen Friedensordnung.

Diese „Heilige Allianz“, das Bündnis der christlichen Herrscher Russlands, Österreich und Preußens gegen das revolutionäre Frankreich, geschlossen 1815, bildete auch das legitimistische Fundament der außenpolitischen Konzeption der Altkonservativen. Sie sahen in ihm das Ordnungsprinzip Europas als des christlichen Abendlandes verwirklicht. Die Zeit der Regierung Friedrich Wilhelms IV. war von diesen Gedanken geprägt, das gute Verhältnis zu Österreich und zu Russland im Mittelpunkt stehend. Die Neutralität Preußens im Krimkrieg 1853-1856 war ein sichtbarer Ausdruck dieses Verständnisses. Bismarck übernahm es für das Deutsche Reich, indem er seine Außenpolitik des europäischen Gleichgewichtes darauf abstellte. Leider hinderte ihn sein innenpolitisches Bündnis mit den antizaristisch eingestellten Nationalliberalen daran, dass sie letztlich konsequent durchgeführt werden und erfolgreich sein konnte. Der Bruch mit Russland nach der Entlassung Bismarcks legte dann den Grund für die Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg. Ernst Ludwig von Gerlach hätte sich mit aller Kraft dagegen gestemmt.

Zusammenfassung

Altkonservatives Denken und Handeln lässt sich zusammenfassend unter folgende Schlagworte subsumieren: Evangelische Katholizität, rechtliche Bindung der Obrigkeit auf Grundlage der Zehn Gebote, christlich-korporativer Staatsgedanke, souveräner Monarch, der seine politische Macht mit seinen Untertanen teilt, christlich-germanischer Freiheitsbegriff, christlich-soziale Verantwortlichkeit der Obrigkeit, christlicher Patriotismus und universaler europäischer Ordnungsgedanke des Bündnisses christlicher Fürsten. Bereits mit dem Ende der Ära Friedrich Wilhelms des IV. waren diese von der Romantik und dem alten Reichsgedanken geprägten Prinzipien bereits „aus der Mode“ gekommen. Die Altkonservativen verloren ihren politischen Einfluss; es spalteten sich solche Konservativen ab, die bereit waren, den neuen „realpolitischen“, liberal-kapitalistischen und nationalistischen Kurs unter Bismarck mitzumachen. Das heißt aber nicht, dass damit die Geistesgeschichte des Altkonservatismus zu Ende gewesen wäre. War 1877 mit Ernst Ludwig von Gerlach der letzte originale Vertreter von ihnen auch gestorben, so wurden altkonservative Kerngedanken von zahlreichen Persönlichkeiten doch in die Zukunft getragen, bis in die Zeit der jungen Bundesrepublik Deutschland hinein. Es lohnt sich, ihnen nachzuforschen, den ein oder anderen altkonservativen Schatz zu heben und für Gegenwart und Zukunft fruchtbar zu machen.

Stephan Ehmke (Niedersachsen)

Sehen sie hier den vollständigen Vortrag.

  1. Leopold von Gerlach (1790-1861), General und Generaladjutant des Königs von Preußen, Ernst Ludwig von Gerlach (1795-1875), Jurist und Politiker. ↩︎
  2. Ernst Ludwig von Gerlach (1795-1877), preußischer Jurist und Politiker, zuletzt Präsident des Oberappellationsgerichtes in Magdeburg, preußische Provinz Sachsen. ↩︎
  3. Ewald von Kleist-Schmenzin (1890-1945), preußischer Gutsbesitzer und Politiker (DNVP). ↩︎
  4. Erwähnt bei Schoeps, 1964: 69. ↩︎
  5. Zitiert bei Kraus, 1994: 219. ↩︎
  6. Stahls maßgebliche Werke sind in diesem Zusammenhang: Die Philosophie des Rechts nach geschichtlicher Ansicht, Heidelberg 1830–1837; Das Monarchische Prinzip. Eine staatsrechtlich-politische Abhandlung, Heidelberg 1845. ↩︎
  7. Allerdings konnte Gerlach das Mandat wegen seines Todes infolge eines Unfalls im Februar 1877 nicht mehr antreten ↩︎
  8. Zitiert bei Kraus, 1994: 206. ↩︎
  9. Hermann Wagener (1815-1889), preußischer Jurist und Politiker, Chefredakteur der Preußischen Allgemeinen Zeitung, Ministerialbeamter. ↩︎